Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version Januar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Angebote, Offerten, Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften, die zwischen UNITED INNOVATORS BV, eingetragen in der Kreuzungbank der Unternehmen unter der Unternehmensnummer 0464.255.856 mit Sitz in Terploeg 58, 3980 Tessenderlo, Belgien (nachfolgend „UNITED INNOVATORS“ genannt), oder deren verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 1:20 des belgischen Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuches, und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend der „Kunde“) bestehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien.

Durch die Annahme eines Angebots oder die Aufgabe einer Bestellung bei UNITED INNOVATORS erkennt der Kunde an und bestätigt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat und auf die Geltung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, verzichtet.

UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, vorbehaltlich einer vorherigen Benachrichtigung des Kunden.

2. Zustandekommen und änderung des vertrages

2.1. Alle Angebote und Offerten von UNITED INNOVATORS, unabhängig von ihrer Form, sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist.

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche (Bestell-)Bestätigung von UNITED INNOVATORS oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung durch UNITED INNOVATORS zustande.

2.2. Falls die Bestellung des Kunden maßgeschneiderte Installationen umfasst, muss der Kunde UNITED INNOVATORS alle erforderlichen Produktdetails und Spezifikationen zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Abmessungen,
  • Materialwahl,
  • mechanische Komponenten,
  • Funktionalität, etc.

UNITED INNOVATORS wird daraufhin eine Produktionszeichnung für diese kundenspezifischen Installationen anfertigen und sie dem Kunden zur Genehmigung vorlegen.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Genauigkeit dieser Spezifikationen, auf deren Grundlage UNITED INNOVATORS die maßgeschneiderten Installationen herstellt und liefert, gemäß der bereitgestellten Spezifikation und der genehmigten Zeichnung.

2.3. Offensichtliche Tippfehler oder Irrtümer in den Angeboten und Offerten von UNITED INNOVATORS befreien UNITED INNOVATORS von jeglicher Leistungspflicht und jeglicher Haftung für Schäden, die aus diesen Fehlern resultieren, selbst nach Zustandekommen des Vertrags.

2.4. UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, die Ausführung einer Bestellung auszusetzen, wenn:

  • das Konto des Kunden bei UNITED INNOVATORS einen negativen Saldo aufweist oder
  • der Kunde Anzeichen finanzieller Zahlungsunfähigkeit oder negativer Bonität zeigt.

2.5. UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, die Zusammensetzung der Materialien, der verwendeten Maschinen sowie die Produktions- oder Installationsmethode zu ändern, sofern diese Änderungen die Qualität und technische Leistung der bestellten Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Geistiges eigentum

3.1. Alle Ausführungs- und Produktionsdokumentationen sowie technische Datenblätter, die von UNITED INNOVATORS zur Erfüllung der Bestellung des Kunden erstellt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum von UNITED INNOVATORS.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Dokumente zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.

Im Falle einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an von UNITED INNOVATORS erstellten Dokumenten ist UNITED INNOVATORS gesetzlich berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des Auftragswerts zu fordern, zusätzlich zur vollständigen Bezahlung der Konstruktionsleistungen, unbeschadet des Rechts von UNITED INNOVATORS, einen höheren Schadenersatz zu verlangen, sofern ein größerer Schaden nachgewiesen werden kann.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, UNITED INNOVATORS von jeder Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte durch Dritte, die durch das Verhalten des Kunden verursacht wurde, freizustellen.

Der Kunde verpflichtet sich außerdem, UNITED INNOVATORS vollständig zu entschädigen, falls durch die Produktion kundenspezifischer Produkte, die vom Kunden beauftragt wurden, eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter entsteht.

4. Preise

4.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie anderer anwendbarer Steuern und Abgaben.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich in einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung von UNITED INNOVATORS anders angegeben, sind die angebotenen Preise nicht einschließlich (unter anderem und soweit anwendbar):

  • Transportkosten,
  • Versicherungskosten,
  • Verpackungskosten,
  • Installations- und Montagekosten,
  • technischer Support,
  • Reisekosten,
  • After-Sales-Service.

4.2. UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, dem Kunden jederzeit technische Unterstützung nach dem Verkauf in Rechnung zu stellen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Beratung zu den Produkten,
  • Konfiguration,
  • Installation,
  • Fehlersuche bei Softwareproblemen,
  • technische Unterstützung und/oder Fernwartung, insbesondere in Bezug auf Produktwartung.

Die Gebühren für diesen Support werden auf Grundlage des jeweils gültigen Indexprozentsatzes berechnet.

4.3. Sämtliche speziellen Zusatzkosten für die vom UNITED INNOVATORS an den Kunden zu liefernden Produkte sowie alle staatlich auferlegten Abgaben sind nicht im Preis enthalten und liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

4.4. Die in der (Auftrags-)Bestätigung von UNITED INNOVATORS aufgeführten Beträge basieren auf den zum Zeitpunkt der Bestätigung geltenden Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern und anderen relevanten Faktoren.

Sollte es nach der Bestätigung des Auftrags zu einer Änderung eines dieser objektiven Kostenfaktoren kommen, ist UNITED INNOVATORS berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

UNITED INNOVATORS wird den Kunden unverzüglich über diese Änderung informieren.

Falls eine Preiserhöhung gemäß dieser Bestimmung erfolgt und diese Erhöhung 10 % des gesamten vereinbarten Betrags übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme oder dem Zeitpunkt, zu dem er vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen müssen, ohne Kosten zu kündigen.

4.5. Wenn der Preis einer Bestellung niedriger ist als der zu diesem Zeitpunkt geltende Tarif, werden die zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer.

5. Zahlung

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von UNITED INNOVATORS innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Rechnungsdatum am Firmensitz von UNITED INNOVATORS zahlbar.

Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, Forderungen gegenüber UNITED INNOVATORS mit den von UNITED INNOVATORS in Rechnung gestellten Beträgen zu verrechnen.

Ein frühzeitiger Zahlungseingang berechtigt den Kunden nicht zu einem Rabatt.

5.2. UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, Bestellungen entweder vollständig zu liefern und in Rechnung zu stellen oder Teilrechnungen für Teillieferungen auszustellen.

5.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Versanddatum per Einschreiben angefochten werden, gelten als endgültig akzeptiert.

5.4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Verwendung der auf der Rechnung angegebenen Referenz.

5.5. UNITED INNOVATORS behält sich das Recht vor, eine Sicherheitsleistung oder eine Vorauszahlung zu verlangen, sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss.

UNITED INNOVATORS kann die Vertragserfüllung aussetzen, bis diese Sicherheit erbracht oder die Vorauszahlung geleistet wurde.

Falls der Kunde die Vorauszahlung verweigert, ist UNITED INNOVATORS berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wobei der Kunde für sämtliche Schäden haftet, die UNITED INNOVATORS dadurch entstehen.

5.6. UNITED INNOVATORS ist berechtigt, die Lieferung der Produkte zurückzuhalten, die sie für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten verwahrt, bis alle ausstehenden Zahlungen des Kunden vollständig beglichen sind.

5.7. Im Falle eines Zahlungsverzugs zum Fälligkeitsdatum (vgl. Art. 5.1) werden alle offenen Beträge des Kunden sofort fällig, unabhängig von vorher vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Jede unbezahlte Rechnung unterliegt automatisch einem jährlichen Verzugszins von 12 % ab diesem Datum, ohne vorherige Mahnung.

Zudem verfallen alle zuvor gewährten Rabatte in einem solchen Fall.

5.8. Im Falle eines Zahlungsverzugs zum Fälligkeitsdatum (vgl. Art. 5.1) schuldet der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50 €.

Dies gilt zusätzlich zum Recht von UNITED INNOVATORS, eine höhere Entschädigung zu verlangen, falls ein größerer tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden kann.

Weitere Kosten, wie Gerichtskosten, sind nicht in dieser Pauschalentschädigung enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.9. Eine verspätete, unvollständige oder ausgebliebene Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum führt automatisch dazu, dass alle offenen Rechnungen sofort fällig werden.

6. Kündigung, auflösung und beendigung

6.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, kann UNITED INNOVATORS jede bestehende Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen kündigen.

6.2. Falls der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist UNITED INNOVATORS berechtigt,

  • den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden zu beenden,
  • sofortige Zahlung aller offenen Beträge des Kunden an UNITED INNOVATORS zu verlangen und/oder
  • den Eigentumsvorbehalt durchzusetzen.

UNITED INNOVATORS haftet in diesem Fall nicht für Schäden, und diese Maßnahme erfolgt unbeschadet anderer Rechte von UNITED INNOVATORS.

6.3. UNITED INNOVATORS ist berechtigt, den Vertrag sofort und außergerichtlich zu kündigen, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, falls der Kunde

  • Zahlungsaufschub oder Insolvenz anmeldet,
  • ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wird, oder
  • ein Pfändungsverfahren gegen sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens durchgeführt wird.

In diesen Fällen werden sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig.

6.4. Im Falle der Auflösung des Vertrags behält sich UNITED INNOVATORS das Recht vor, die gelieferten Produkte zurückzufordern.

Der Kunde trägt alle damit verbundenen Kosten, einschließlich:

  • Demontage,
  • Transport,
  • sonstige mit der Rückgabe des Produkts verbundene Kosten.

UNITED INNOVATORS wird dem Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten, jedoch abzüglich der in diesem Artikel festgelegten Entschädigung für Schäden.

6.5. Im Falle der Auflösung des Vertrags schuldet der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 375 €.

Dies unbeschadet des Rechts von UNITED INNOVATORS, eine höhere Entschädigung zu fordern, falls ein größerer tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden kann.

7. Höhere gewalt und unzumutbarkeit (hardship)

7.1. Sofern nicht durch zwingendes Recht oder Vorschriften des öffentlichen Rechts anders bestimmt, haftet UNITED INNOVATORS nicht für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt oder Unzumutbarkeit (Hardship) zurückzuführen ist.

Während einer Phase der höheren Gewalt oder Unzumutbarkeit kann UNITED INNOVATORS, abhängig von der jeweiligen Situation, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mahnung oder gerichtliche Intervention sowie ohne Anspruch des Kunden auf Schadensersatz:

  1. die fehlenden Produkte und/oder Komponenten durch funktionell gleichwertige Alternativen ersetzen,
  2. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend aussetzen, oder
  3. den Kunden einladen, die Vertragsbedingungen in gutem Glauben neu zu verhandeln.

Falls die Periode, in der UNITED INNOVATORS ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder deren Erfüllung erheblich beeinträchtigt wird, länger als drei (3) Monate dauert, oder falls der Kunde die Neuverhandlung ablehnt oder diese zu keiner neuen Vereinbarung führt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu kündigen.

7.2. Der Begriff „höhere Gewalt“ oder „Unzumutbarkeit (Hardship)“ im Sinne dieses Artikels umfasst, aber ist nicht beschränkt auf unvorhersehbare (wirtschaftliche) Umstände, die ohne Verschulden oder direkte Beteiligung von UNITED INNOVATORS entstehen, wie:

  • Naturkatastrophen,
  • Kriege, Aggressionen, Terroranschläge, sowohl in Belgien als auch in anderen Ländern, in denen UNITED INNOVATORS oder deren Lieferanten und verbundene Unternehmen tätig sind,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • Krankheitsausfälle,
  • technische Unfälle oder Ausfälle von Maschinen und Anlagen,
  • Brände oder Überschwemmungen,
  • erhebliche Betriebsstörungen,
  • Cyberangriffe,
  • erzwungene Produktionsbeschränkungen,
  • extreme Preiserhöhungen von Materialien und/oder Rohstoffen,
  • Material- und/oder Rohstoffknappheit oder deren Nichtverfügbarkeit,
  • wirtschaftliche Sanktionen gegen Länder, in denen UNITED INNOVATORS oder ihre Lieferanten und verbundenen Unternehmen tätig sind,
  • Streiks und Aussperrungen, sowohl bei UNITED INNOVATORS als auch bei ihren Lieferanten,
  • Transportverzögerungen oder fehlerhafte/späte Lieferungen von Waren oder Rohstoffen, einschließlich Energie, Rohstoffen oder Komponenten von Dritten, insbesondere Lieferanten von UNITED INNOVATORS.

Die Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder der Mangel an finanziellen Mitteln zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gilt nicht als höhere Gewalt oder Unzumutbarkeit.

7.3. Falls UNITED INNOVATORS ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten oder noch lieferbaren Teil separat zu fakturieren.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

8. Stornierung einer bestellung

8.1. Der Kunde darf eine bereits von UNITED INNOVATORS angenommene Bestellung nicht stornieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UNITED INNOVATORS.

Unabhängig vom Recht von UNITED INNOVATORS, die Erfüllung des Vertrags durchzusetzen, vereinbaren UNITED INNOVATORS und der Kunde, dass im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden eine Stornogebühr von mindestens dreißig Prozent (30 %) des Preises der stornierten Bestellung als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangene Einnahmen fällig wird.

Diese Gebühr ist sofort fällig, ohne dass UNITED INNOVATORS das Vorliegen oder das Ausmaß des Schadens nachweisen muss.

Dies beeinträchtigt nicht das Recht von UNITED INNOVATORS, eine höhere Entschädigung zu fordern, falls ein größerer finanzieller Schaden nachgewiesen werden kann.

8.2. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass eine Bestellung für maßgeschneiderte Installationen unter keinen Umständen vom Kunden storniert werden kann.

Sobald UNITED INNOVATORS die Bestellung gegenüber dem Kunden bestätigt hat (vgl. Art. 2.1), ist der Kunde stets verpflichtet, die Bestellung abzunehmen und den vollständigen Preis zu zahlen, es sei denn, es wurde schriftlich mit UNITED INNOVATORS etwas anderes vereinbart.

9. Lieferung

9.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart (z. B. in der Auftragsbestätigung), erfolgt die **Lieferung gemäß den ICC INCOTERMS (2020) „Ex Works“ („Ab Werk“) **.

Falls der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert oder unangemessen erschwert, oder falls er es versäumt, die erforderlichen Informationen oder Anweisungen für die Lieferung bereitzustellen, ist UNITED INNOVATORS berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern, ohne dass dies das Recht von UNITED INNOVATORS auf Vertragskündigung beeinträchtigt.

9.2. Die Produkte gelten als geliefert, sobald UNITED INNOVATORS den Kunden darüber informiert, dass die Waren – vollständig oder teilweise installiert – bei UNITED INNOVATORS oder bei Dritten zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand auf Wunsch des Kunden bereitstehen.

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Kunde alle Risiken, die mit den gelieferten Produkten verbunden sind.

9.3. Falls ausdrücklich vereinbart wurde – abweichend von Artikel 9.1 –, dass UNITED INNOVATORS den Transport der Produkte übernimmt, agiert UNITED INNOVATORS ausschließlich als Vermittler, und sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl vor, während und nach dem Transport trägt der Kunde, außer im Fall von vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug seitens UNITED INNOVATORS.

Der Kunde ist zudem für das Entladen der Produkte verantwortlich, sofern nicht schriftlich anders festgelegt.

Falls UNITED INNOVATORS das Entladen durchführen muss, werden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder einer seiner Vertreter während der Lieferung anwesend war oder ob ein Lieferschein vom Kunden oder einem Vertreter unterschrieben wurde.

Falls auf der Auftragsbestätigung von UNITED INNOVATORS ein anderer ICC INCOTERM (2020) angegeben ist, bleibt diese Regelung dennoch gültig.

9.4. Falls die Parteien vereinbaren, dass UNITED INNOVATORS für die Installation der Produkte verantwortlich ist, muss der Kunde sicherstellen, dass:

  • der Lieferort leicht zugänglich ist, und
  • Personen anwesend sind, die alle notwendigen oder relevanten Informationen bereitstellen können, um die Installation der Produkte durch UNITED INNOVATORS zu erleichtern.

9.5. Die Lieferfristen in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Verträgen oder anderen Dokumenten sind stets unverbindlich und werden von UNITED INNOVATORS nach bestem Wissen und Gewissen angegeben.

Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte und/oder Dienstleistungen.

Der Kunde erkennt an, dass diese Liefertermine – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – lediglich als Richtwerte dienen.

Ein Nichteinhalten dieser Fristen berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsauflösung oder zu einer Entschädigung.

Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

Falls der Kunde die Zahlung eines vereinbarten Vorschusses auf den Kaufpreis verzögert, kann dies zu einer entsprechenden Verzögerung der Lieferfrist führen.

9.6. Falls der Kunde nachträglich eine Änderung des Lieferzeitpunkts, des Lieferortes oder der Lieferbedingungen verlangt oder falsche Informationen zu diesen Aspekten bereitstellt, behält sich UNITED INNOVATORS das Recht vor, alle daraus resultierenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

9.7. Falls der Kunde UNITED INNOVATORS oder den Transporteur auffordert, die Produkte an einem bestimmten Ort in seiner Abwesenheit zu hinterlassen, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Produkte unwiderruflich auf ihn übergeht, sobald diese Anweisung erteilt wird.

Unter diesen Bedingungen haften weder UNITED INNOVATORS noch der Transporteur für etwaige Verluste, Schäden oder Diebstähle nach der Lieferung.

10. Garantie

10.1. Falls UNITED INNOVATORS eine Garantie für die gelieferten oder zu liefernden Dienstleistungen oder Produkte gewährt, wird diese dem Kunden ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt.

Ohne eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung kann sich der Kunde nicht auf eine Garantie berufen, unbeschadet seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechte gemäß zwingendem Recht.

10.2. UNITED INNOVATORS gewährt eine Garantie gegen Konstruktions- oder Herstellungsfehler für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung zur Aufhebung der Garantie getroffen wurde.

Für Produkte, die kontinuierlich, Tag und Nacht verwendet werden, beträgt die Garantiezeit drei (3) Monate.

Für Komponenten, die nicht von UNITED INNOVATORS hergestellt wurden (z. B. Einspritzpumpen, Motoren, elektrische Geräte usw.), richtet sich die Garantiezeit nach der vom Hersteller an UNITED INNOVATORS gewährten Garantie.

10.3. Falls der Kunde eine gültige Garantieanfrage stellt, behält sich UNITED INNOVATORS das Recht vor, nach eigenem Ermessen:

  1. die gelieferten Produkte zu reparieren, oder
  2. sie zu ersetzen,

es sei denn, dies ist nachweislich für den Kunden sinnlos.

Falls UNITED INNOVATORS den Kunden informiert, dass eine Reparatur durchgeführt wird, muss der Kunde die gelieferten Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko an UNITED INNOVATORS zurücksenden.

10.4. Alle Garantieverpflichtungen von UNITED INNOVATORS erlöschen, falls die geltend gemachten Mängel oder Fehler der gelieferten Artikel auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

(i) unsachgemäße, fahrlässige oder ungeeignete Nutzung oder Handhabung durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder Dritte;
(ii) eine Änderung der gelieferten Artikel durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder Dritte ohne Zustimmung von UNITED INNOVATORS;
(iii) externe Ursachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer- oder Wasserschäden.

11. Haftung

11.1. Die maximale Haftung von UNITED INNOVATORS darf unter keinen Umständen den vereinbarten Preis des Produkts überschreiten, das den Schaden verursacht hat oder beschädigt wurde.

Im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung übersteigt die maximale Haftung von UNITED INNOVATORS nicht den Betrag, den der Kunde für die in den letzten dreißig (30) Tagen vor dem Vorfall erbrachte Dienstleistung an UNITED INNOVATORS gezahlt hat.

11.2. UNITED INNOVATORS haftet nicht für Folgen, Auswirkungen oder Schäden, die der Benutzer, eine dritte Partei oder deren Eigentum infolge der gelieferten, installierten und/oder transportierten Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen erleiden könnte.

Der Verkauf und die Dienstleistungserbringung erfolgen auf Bestellung und auf Risiko des Kunden, der vollständig für alle Unfälle und Verstöße verantwortlich bleibt.

Zusätzlich ist der Kunde haftbar und verpflichtet sich, UNITED INNOVATORS für alle Schäden zu entschädigen, einschließlich Brandschäden, die durch die Produkte verursacht wurden.

11.3. UNITED INNOVATORS garantiert nicht die Qualität seiner Produkte, falls diese:

  • einer anormalen Nutzung unterzogen wurden,
  • mangelhaft gewartet wurden,
  • Komponenten verändert wurden,
  • oder falls sie vom Kunden (de)montiert oder repariert wurden.

11.4. Sofern es sich nicht um vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug von UNITED INNOVATORS handelt, ist UNITED INNOVATORS nicht verantwortlich für indirekte oder Folgeschäden, darunter insbesondere:

  • Sachschäden,
  • finanzielle Verluste,
  • entgangene Gewinne,
  • Personalkosten,
  • Schäden an Dritten,
  • Umsatzeinbußen,
  • Reputationsschäden,
  • Datenverlust.

Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber UNITED INNOVATORS, deren Tochtergesellschaften und/oder Vertretern in Bezug auf diese Sachverhalte.

12. Reklamationen

12.1. Sofort nach Erhalt der Produkte muss der Kunde sorgfältig prüfen, ob:

  • die erhaltene Menge mit der bestellten Menge übereinstimmt,
  • das Produkt den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

Reklamationen bezüglich der Menge, (Nicht-)Konformität oder des Zustands der gelieferten Produkte müssen innerhalb von zwei (2) Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung per Einschreiben an UNITED INNOVATORS gesendet werden, andernfalls verfallen die Ansprüche.

Ungeachtet dessen gilt die Unterzeichnung des Empfangsbelegs in jedem Fall als endgültige Annahme der Lieferung.

12.2. Jede Reklamation in Bezug auf Mängel (einschließlich solcher unter einer Garantie des Herstellers oder Lieferanten, die direkt mit dem Kunden ausgehandelt wurde) muss formell per Einschreiben mit Begründung an UNITED INNOVATORS gemeldet werden.

Um einen Verlust der Ansprüche zu vermeiden, müssen Reklamationen über sichtbare Mängel innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte eingereicht werden.

Reklamationen über versteckte Mängel müssen innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach deren Entdeckung eingereicht werden.

Die Nutzung oder der Weiterverkauf der Produkte führt automatisch dazu, dass UNITED INNOVATORS von jeglicher Haftung befreit wird.

Reklamationen über versteckte Mängel müssen innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach deren Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem sie vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, geltend gemacht werden.

Reklamationen und/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden nicht dazu, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber UNITED INNOVATORS auszusetzen oder die gesamte Bestellung oder Lieferung zu stornieren.

Falls die Reklamation begründet ist, darf die maximale Haftung von UNITED INNOVATORS unter keinen Umständen den vereinbarten Preis der entsprechenden Lieferung überschreiten.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Alle gelieferten und zu liefernden Produkte von UNITED INNOVATORS bleiben unter allen Umständen Eigentum von UNITED INNOVATORS, bis der Kunde alle offenen Forderungen von UNITED INNOVATORS beglichen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung für die Produkte.

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit größter Sorgfalt zu lagern und deutlich als Eigentum von UNITED INNOVATORS zu kennzeichnen.

13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu verpfänden, zu belasten oder in irgendeiner Weise zu übertragen, bis das vollständige Eigentum an ihn übergegangen ist, außer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit.

13.4. In allen Fällen, die eine Benachrichtigung erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • die Insolvenz oder den Konkurs des Kunden,
  • die Androhung oder Durchführung einer Pfändung durch Dritte,

muss der Kunde diese Dritten (z. B. einen Insolvenzverwalter oder Gläubiger) per Einschreiben über die Eigentumsrechte von UNITED INNOVATORS informieren.

Der Kunde ist außerdem verpflichtet, UNITED INNOVATORS umgehend per Einschreiben über diese Umstände zu informieren.

13.5. Falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber UNITED INNOVATORS nicht nachkommt, oder falls UNITED INNOVATORS berechtigte Gründe zur Annahme hat, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist UNITED INNOVATORS berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzufordern.

Der Kunde verpflichtet sich – falls erforderlich auch im Namen eines Dritten (Käufers oder Halters der Produkte) –,

  • auf erste Anfrage von UNITED INNOVATORS den Standort der Produkte mitzuteilen,
  • die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zur Verfügung zu stellen.

UNITED INNOVATORS erhält hiermit ein unwiderrufliches Mandat zur Rückforderung der Produkte sowie das Recht, die notwendigen Räumlichkeiten zu betreten, um die Produkte abzuholen.

Nach der Rückholung wird der Kunde für die Produkte zum Marktwert entschädigt, jedoch höchstens bis zum ursprünglich mit UNITED INNOVATORS vereinbarten Preis, abzüglich aller Kosten, die UNITED INNOVATORS für die Rückholung entstanden sind.

14. Salvatorische klausel

14.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags sind, soweit möglich, so auszulegen, dass sie gültig und durchsetzbar bleiben.

14.2. Die (teilweise) Ungültigkeit, Unanwendbarkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit oder Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.

14.3. Die Parteien verpflichten sich, jede ungültige, unanwendbare oder undurchführbare Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die den Absichten der Parteien so nahe wie möglich kommt.

15. Anwendbares recht und zuständiges gericht

15.1. Alle mit UNITED INNOVATORS geschlossenen Verträge sowie daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen ausschließlich belgischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

15.2. Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, die einen integrierten Bestandteil des Vertrags bilden, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, zuständig.